14/09/2026
CHECKLEASING informiert!!!
Änderung der Sachbezuswerteverordnung für E-KFZ ab 1.1.2027
Ab 1.1.2027 gilt für elektrobetriebene KFZ ein Sachbezugswert von 0,375% der tatsächlichen Anschaffunskosten (inkl. USt.), maximal EUR 180,— monatlich.
Ab dem Kalenderjahr 2028 ist ein Sachbezugswert von 0,625% der tatsächlichen Anschaffunskosten (inkl. USt.), maximal Euro 300,— monatlich.
Unabhängig ob Elektro, Hybrid, Diesel oder Benzin KFZ - sämtliche Leasingvarianten für Unternehmen und Privat gibt es bei CHECKLEASING, zu Top- Konditionen und optimalen Kundenservice!