02/09/2026
Die Gültigkeitsdauer für Internationale Führerscheine des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (1968) wird mit der 23. Novelle des Führerscheingesetzes ab 1. September 2026 von einem auf drei Jahre angehoben.
Für die beiden älteren Abkommen von Genf (1949) und Paris (1926), die für manche Urlaubsdestinationen relevant sind, bleibt es bei der einjährigen Gültigkeit.
gv.at