19/06/2025
Strafen bis zu €1.731,- und Sicherstellung des Fahrzeuges drohen ‼️
Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein (Zeile A13) entspricht‼️
Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem Reifen zu finden und zu interpretieren. Gerne unterstützen wir Sie und machen Ihr Auto mit den richtigen Reifen urlaubsreif. 😊✅
Weitere Infos dazu finden Sie auf:
📲 http://oeamtc.at/laenderinfo/italien/news/italien-fahrverbot-fuer-bestimmte-winterreifen-in-den-sommermonaten-18309463