06/11/2025
ERHÖHUNG INVESTITIONSFREIBETRAG AB 01.11.2025
Zur Ankurbelung der Wirtschaft hat die Bundesregierung beschlossen, den Investitionsfreibetrag zu erhöhen.
Das entsprechende Gesetz wurde nun im BGBl 79/2025 vom 03.11.2025 veröffentlicht.
Angewendet werden kann dieser erhöhte Investitionsfreibetrag für Anschaffungen oder Herstellungskosten, die nach dem 31.10.2025 und vor dem 01.01.2027 angefallen sind.
Wie hoch dieser Investitionsfreibetrag konkret ausfällt und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind, erfahren Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch viá Zoom oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!