20/11/2020
Liebe Kunden,
wir möchten Sie informieren, dass unsere Werkstatt auch während des 2. Lockdowns zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet bleibt.
Im Unterschied zum ersten Lockdown ist dieses Mal klar geregelt: Personen dürfen den privaten Wohnbereich auch zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen einer Betriebsstätte, wie unserer KFZ Werkstatt verlassen.
Bleibt's Gsund und schaut's auf Euch!
Ihr KFZ-Koppenberger Team