Was ist überhaupt eine Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder
Schnellstraße bzw. Die Rettungsgasse ermöglicht das schnellere Vorwärtskommen von
Einsatzfahrzeugen wie z. Polizei, Rettung, Feuerwehr, Fahrzeugen des Straßendienstes
Pannendienstes wie z. Abschleppunternehmen.
2. Wie bildet man eine Rettungsgasse? Voraussch
auend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren,
so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine
freie Fahrgasse zu bilden. Der Pannenstreifen ist unbedingt freizuhalten. Die Fahrzeuge haben sich
parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren
Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird. Wie verhält man sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen, wo es keinen
Pannenstreifen gibt? Man hat so weit als notwendig auseinanderzufahren, um die Rettungsgasse zu bilden. Wie verhält man sich richtig bei einer Änderung der Anzahl der Fahrstreifen
(Fahrbahnverengung, Reduktion von drei auf zwei Fahrstreifen)? Man versucht ebenfalls bestmöglich eine Rettungsgasse zu bilden, sodass ein Einsatzfahrzeug die
Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann und nicht behindert wird. Darf man bei einer Rettungsgasse auch den Fahrstreifen wechseln und dabei die
Rettungsgasse queren? Ein Fahrspurwechsel über die Rettungsgasse ist nur zulässig, wenn man sich sicher auf der anderen
Seite einordnen kann. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten zwischen den
Fahrzeuglenkern ist unbedingt notwendig. muss – abgesehen vom Pannenstreifen – auch ein Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen mitbenützt werden? Der Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen sollte nur so weit mitbenützt werden, um eine
ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Er ist allerdings sofort zu räumen, wenn sich dort ein
Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug nähert. Müssen Motorräder sich auch an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen? Dürfen sie sich
dazu nebeneinander positionieren? Ja, denn Motorräder dürfen die Rettungsgasse ebenfalls nicht befahren. Sich nebeneinander zu
positionieren ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt – mit einer Beanstandung ist in diesem Fall aber nicht
zu rechnen. Welchen Abstand muss ich zum Vordermann einhalten, wenn sich der Verkehr verlangsamt? Bei einem Verkehrsstillstand so viel, dass man im Bedarfsfall noch nach links oder rechts manövrieren
bzw. ausweichen kann (Faustregel: mindestens eine halbe Fahrzeuglänge).
3. Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden? Die Rettungsgasse muss vorausschauend, schon beim Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst,
wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Sie sollte außerdem bereits gebildet werden, bevor der
Verkehr endgültig zum Stillstand gekommen ist, also bereits bei stockendem Verkehr. Aus welchem Grund die
Verkehrsbehinderung entstanden ist, hat keine Bedeutung. Ab wann spricht man von „Stocken“ bzw. „Stau“? Wenn absehbar ist, dass es zu einem Stillstand kommen kann. Ab welchem Zeitpunkt muss eine Rettungsgasse gebildet werden? Ab dem Zeitpunkt, an dem damit zu rechnen ist, dass sich ein Stau – und somit ein Stillstand – oder
zumindest Schritttempo ergeben kann. Ist die Rettungsgasse auch bei Überlastung zu bilden? Die Rettungsgasse ist nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei täglichen Überlastungsstaus zu bilden. Ab wann darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden? Die Rettungsgasse darf aufgelöst werden, sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in
Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist. Autostraßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung zu bilden.
4. In welchen anderen Ländern gibt es die Rettungsgasse noch? In Deutschland, und Tschechien. Die Schweiz und Slowenien empfehlen die Bildung von
Rettungsgassen. Sonderfragen:
1. Was gilt, wenn aufgrund von Schnee die Bodenmarkierungen nicht erkennbar sind? Die Bildung der Rettungsgasse ist unabhängig von sichtbaren Bodenmarkierungen.
2. Wo soll ich mein Auto hinstellen, wenn sich neben der Fahrspur ungeräumter Tiefschnee befindet? An den Schnee so weit wie möglich heranfahren.
3. Wie verhält man sich, wenn keine ausreichend breite Rettungsgasse (z. bei Tunneln und Brücken)
gebildet werden kann? In diesem Fall muss dem sich annähernden Einsatzfahrzeug bestmöglich Platz gemacht werden.
4. Wie soll ich mich verhalten, wenn alle Autos vor mir nicht die Rettungsgasse gebildet haben? Bei Stau oder stockendem Verkehr ist jeder gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet – unabhängig
davon, ob das die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bereits getan haben oder nicht. Der Folgeverkehr wird zum Mitmachen motiviert.
5. Kann man bestraft werden, wenn man keine Rettungsgasse bildet? Wer nicht mitmacht, muss mit einer Strafe von bis zu 20,00 Euro rechnen.
6. Müssen Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse benützen? Einsatzfahrzeuge haben die Verpflichtung, den schnellst möglichen Weg zum Unfallort zu wählen. Die
Rettungsgasse ermöglicht in der Regel die schnellste Zufahrt. Dennoch kann auch der Pannenstreifen, sofern
er nach der Bildung einer Rettungsgasse noch ausreichend Platz bietet, benützt werden. Die Vorteile der Rettungsgasse auf einen Blick:
Rascheres Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort
Schnellere Versorgung von Verletzten
Zeitgewinn von bis zu vier Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland)
1 Min. = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die
Überlebenschancen um bis zu 40 Prozent
Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für schwerere Einsatz-Bergefahrzeuge
Klare und eindeutige Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer